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Rechte bei MS

MS-bedingte Beschwerden können zu bleibenden Behinderungen führen. Und Menschen mit Behinderungen haben gesetzlich festgesetzten Anspruch auf Unterstützung, damit sie im täglichen Leben, bei der Arbeit und in allen anderen Lebenssituationen nicht ausgeschlossen werden. Aber nur, wer die Rechte kennt, kann sie auch für sich einfordern und sich die notwendige Unterstützung holen. Unsere Mitarbeiterinnen in den Beratungsstellen stehen Ihnen dabei mit kompetenter Beratung zur Seite.

Nach § 2 Abs. 1, Neuntes Buch, Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

Schwerbehindertenausweis
Allerdings gelten MS-Erkrankte nicht per se als schwerbehinderte Menschen. Eine MS-Erkrankung berechtigt also nicht automatisch zu einem Schwerbehindertenausweis. Entscheidend für dessen Ausstellung ist, ob und in welcher Form Ausfallerscheinungen tatsächlich vorliegen, was durch ein Feststellungsverfahren ermittelt wird. Weitere Informationen zum Schwerbehindertenausweis, dem Feststellungsverfahren sowie Merkzeichen und Gleichstellung finden Sie hier.

Unterstützende Leistungen beantragen
Und auch beim Stellen von Anträgen für unterstützende Leistungen merken Betroffene oft schnell: Nicht immer werden alle beantragten Leistungen auf Anhieb bewilligt. Aber Erfahrungen zeigen, dass Ansprüche im Widerspruch oder per Klage oft doch noch durchsetzbar sind. Grundsätzlich sollte auf eine schriftliche Form des Bescheids mit genauer Begründung und Nennung der Rechtsgrundlage bestanden werden. Gegen den Bescheid kann innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingereicht werden. Zur Begründung kann es hilfreich sein, Akteneinsicht zu beantragen – zum Beispiel, um zu prüfen, ob ärztliche Gutachten die Krankheitssituation korrekt wiedergeben.

Unsere Mitarbeiterinnen in der Beratung stehen Ihnen bei allen recht­li­chen Fragen – sowie auch bei vielen weiteren Themen – unterstützend zur Seite und helfen Ihnen dabei, bestehende Ansprüche zu sichern und frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen.

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